FAQ

FAQ

Fragen haben ist okay. Fragen fragen, ist noch besser.

Hier findest Du die Antworten auf die uns am häufigsten gestellten Fragen.

Wie belege ich im Schadenfall die Werte meines Verlustes?

Wir empfehlen Dir, Dein zu versicherndes Equipment einmal z. B. in einer Excel-Tabelle zu erfassen. Wichtig sind Art des Instruments/Zubehörs, Marke und der Wert. Du wählst zwischen Neuwert (der Preis, den Du zahlen müsstest, würdest Du das Instrument jetzt neu kaufen) und Zeitwert (der Preis, den Dein Instrument erzielen würde, würdest Du es jetzt verkaufen). Aus dem Gesamtwert Deines Sound-Equipments errechnet sich dann der Preis Deiner Versicherung, also der Beitrag. Wenn Deine gesamten Instrumentenschätze nicht den Wert von 10.000 Euro übersteigen, können wir das auch pauschal versichern und benötigen keine Einzelaufstellung. Für Vintage-Instrumente gelten vereinbarte Werte, die von einem Sachverständigen bestimmt werden. Im Schadenfall musst Du den Nachweis erbringen. Deshalb solltest Du alle Equipment-Rechnungen aufbewahren. Alternativ, wenn Du keine Rechnung mehr hast, empfiehlt es sich, dass Du Fotos von Deinen Schätzen machst. Eine Eins-mit-Sternchen gibt es für die Dokumentation von Seriennummern. Je mehr Infos Du hast, desto leichter machst Du es uns, Dir im Schadenfall zu helfen.

Wo zieht I’M SOUND® die Grenze zwischen Hobby- und Berufsmusiker?

Gar nicht, hier zählt allein Deine persönliche Einordnung, die wir nicht überprüfen. Für Berufsmusiker gibt es eine spezielle Berufs-Haftpflichtversicherung. Für die Sound-Equipment-Versicherung ist diese Unterscheidung ohnehin unerheblich.

Reicht meine Hausratversicherung nicht für mein Equipment aus?

Innerhalb Deiner Hausratpolice sind Deine Instrumente nicht automatisch gegen alle Gefahren abgesichert. Feuer, Wasser, Diebstahl – das schon. Aber spätestens bei den Themen Proberaum, Transport oder Aufbewahrung nachts im Fahrzeug wird es heikel.

Können wir uns auch als Band über I’M SOUND® versichern?

Klar, jedoch brauchen wir bei einer GmbH einen Ansprechpartner und bei einer GbR einen Vertretungsberechtigten. Die Regelung untereinander ist Eure Sache.


Deine Frage war nicht dabei? Schick uns eine Nachricht über das Kontaktformular und wir melden uns schnellst möglich bei Dir.

 

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